• Knöllchen aus Italien: Was tun?

    Vor einigen Jahren konnten Strafzettel aus dem Ausland noch getrost ignoriert werden. Bereits seit Oktober 2010 sind Bußgelder aus den EU-Ländern nun auch in Deutschland zu begleichen. Doch bisher sind lediglich etwa 250 Vollstreckungshilfeersuchen bei dem Bundesamt für Justiz eingegangen, berichtet der TÜV Süd. Die meisten Knöllchen kämen aus den Niederlanden. Allerdings wäre wegen Rückfragen noch kein einziges Bußgeld vollstreckt worden.

    Was also, wenn nach dem Falschparken am Strand von Italien oder die Einfahrt in das videoüberwachte, historische Stadtzentrum (ZTL) ein Knöllchen ins Haus flattert? Das EU-Knöllchen sieht vor, dass alle Vergehen, die nach dem 27. Oktober 2010 erfolgt sind und 70 Euro überschreiten, von den deutschen Behörden vollstreckt werden müssen. Zu den 70 Euro zählen auch die Verfahrenskosten – es kann also durchaus sein, dass sich eine Strafe von 20-30 Euro durch mehrmalige Benachrichtigungen per Einschreiben “hochschaukelt”, dann muss gezahlt werden.

    Weiterhin ignoriert werden können die Schreiben teils dubioser Inkasso-Unternehmen, wie der European Municipality Outsourcing Company. Die Rechtslage ist klar: Um in der Bundesrepublik vollstrecken zu können, bedarft es eines offiziellen Bescheides vom Bundesamt für Justiz in Bonn. Ausgestellt wird dieser im so genannten Bewilligungsverfahren, wenn eine ausländische Bußgeldbehörde dies beantragt und alle notwendigen Unterlagen vorlegt. Aus Bonn kommt dann auch der Bescheid in deutscher Sprache, in einem Beiblatt wird der Betroffene über die Besonderheiten und die Abwicklung des Verfahrens unterrichtet.

    Dann gibt es allerdings kein Entrinnen mehr, die deutschen Behörden verfolgen den Verstoß genauso wie einen Verstoß im Heimatland – bis hin zum Gerichtsvollzieher.

    Was ist mit alten Strafzetteln, die vor Oktober 2010 ausgestellt wurden?

    In der Vergangenheit galt: Deutsche Behörden forderten die Zahlung nicht ein, sondern leiten sie im Rahmen der Amtshilfe nur an den Halter des Fahrzeugs weiter.

    Die meisten ausländischen Autofahrer zahlten daher ihre Strafen in der Regel nicht. Emiliano Bezzon, Kommandant der Römer Stadtpolizei nennt auch Zahlen: “Insgesamt mussten wir 2007 rund eine Million Euro Bußgelder abschreiben”. Fast 13.000 Strafzettel wurden in Rom gegen ausländische Autofahrer ausgestellt – nur 431 bezahlten. Ähnlich anderswo. Von den 2007 in Mailand gebüßten 25.000 Ausländern bezahlte nur jeder Fünfte.

    Der Anspruch verjährt in Italien bei einem rechtskräftigen italienischen Bußgeldbescheid jedoch erst nach 5 Jahren. Wer also ruhig schlafen und in den nächsten 5 Jahren auch noch einmal nach Italien reisen will, sollte sich geschlagen geben (und natürlich beim nächsten Mal vorsichtiger sein) – andernfalls besteht bei erneuter Einreise in das Land und dortiger Polizeikontrolle die Möglichkeit, “erwischt” zu werden. Eine frühe Zahlung lohnt sich zudem, um weitere Verfahrenskosten zu vermeiden. TA

    Foto by brionv licensed under CC BY-SA 2.0

    Martin van Haaren

    Martin van Haaren wurde 2004 in Florenz wohl vom Stendhal-Syndrom befallen, jedenfalls blieb er dort gleich ein knappes Jahrzehnt. Noch im selben Jahr gründete er TIAMOITALIA. Heute lebt er mit seiner Familie in Hamburg.
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