• Italien führt Sammelklagen ein

    Bisher waren Sammelklagen in Italien nur aus amerikanischen Gerichtsfilmen bekannt. Seit dem ersten Januar ist es jedoch möglich, dass Konsumenten – wie in den USA bereits üblich – gemeinsam eine Azione collettiva gegen Gesellschaften einreichen.

    Gleich zu Neujahr machten Verbraucherschutzverbände von der neuen Möglichkeit Gebrauch und reichten in Turin und Rom Sammelklagen gegen die Banken UniCredit und Intesa Sanpaolo ein. In beiden Fällen verlangten sie Schadensersatz von einer Milliarde Euro. Die Verbraucherschützer werfen den Geldhäusern Wucher bei Kontoüberziehungen vor. Die erhobenen Gebühren hätten teilweise um das 15-fache über den bisher üblichen Gebühren gelegen, die noch unter einer inzwischen abgeschafften Gebührenordnung zulässig gewesen seien. Erst vor wenigen Monaten war die alte Regelung mit dem Ziel abgeschafft worden, die Gebühren zu senken.

    Die italienische Regierung ist überzeugt davon, dass Sammelklagen Prozesse beschleunigen und eine größere Rechtssicherheit der Betroffenen garantieren werden. Der einflussreiche Industriellenverband Confindustria kritisierte die Einführung. Die Sammelklage sei ein “schwerer Angriff” auf die Unternehmer, betonte der Verband in einer Pressemitteilung. Noch mehr Unternehmen würden so dazu gezwungen, vermehrt ins Ausland zu investieren.

    In Deutschland gibt es die Möglichkeit einer Sammelklage nicht. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit darlegen und beweisen. In den USA ist sie unter dem Namen class action bekannt.

    Mehr zum Thema

    Schweizer Tages-Anzeiger: Italienische Konsumentenschützer klagen gegen Banken
    Wikipedia: Sammelklage

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