Ab 1. Januar 2011 wird in Rom eine Abgabe für touristische Dienstleistungen eingeführt. Diese Abgabe wird für alle Übernachtungen in römischen Unterkunftsbetrieben mit Ausnahme von Jugendherbergen erhoben und ist beim Check-Out vom jeweiligen Gast zu entrichten.

Die Regelung gilt auch für über ein Reisebüro oder einen Reiseveranstalter gebuchte Übernachtungen, falls die Gebühr nicht bereits bei der Buchung berechnet wurde. Kinder bis zu zwei Jahren sind von der Abgabe befreit. Die Höhe der Gebühr beträgt zwei Euro pro Person und Übernachtung in folgenden Unterkunftsarten: Campingplatz, Agritourismus, Bed & Breakfast, Gästezimmer, Ferienhaus, Ferienwohnung sowie 1-3-Sterne-Hotels. Für Hotelübernachtungen in höheren Kategorien sind drei Euro zu zahlen. Die neue Gebühr wird für maximal zehn Übernachtungen fällig. Mit den Einkünften sollen in der Ewigen Stadt die touristischen Dienstleistungen für die Gäste aus aller Welt optimiert werden. ENIT

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