• Strafzettel in Italien

    polizia-stradaleImmer wieder kommt es vor: Italien-Urlauber werden geblitzt, nehmen eine rote Ampel mit, parken falsch oder fahren – zumeist unbewusst – in einen Stadtkern mit Zufahrtsbeschränkung. Nach dem teuren Urlaub landet dann nach einigen Wochen eine ebenfalls nicht günstige Zahlungsaufforderung im Briefkasten. Aber: Muss ich die jetzt bezahlen?

    Momentan gibt Deutschland der italienischen Polizia Amtshilfe. Das funktioniert so: Die Polizia kontaktiert die deutschen Ämter, Flensburg leitet die Adresse des Fahrzeughalters an die Polizia weiter. Die schreibt den Fahrzeughalter an oder beauftragt gleich ein Inkassounternehmen damit. Nichtbezahler bekommen in der Regel einige weitere Aufforderungen per Post – teilweise auch verfasst in einem unmissverständlichen, sehr direkten Ton. Doch bei Nichtbeachtung ist in der Regel nach einigen Wochen Ruhe.

    So ganz risikolos ist es für Urlauber dennoch nicht, Italien die Verkehrsbuße schuldig zu bleiben. Obwohl das Bußgeld in Deutschland nicht vollstreckt werden kann, hat Italien eine Rechnung mit dem Urlauber offen. Wer nicht zahlt, den erwartet möglicherweise Ärger bei einer späteren Wiedereinreise. Beim nächsten Italienurlaub können Urlauber bei einer Verkehrs- oder Passkontrolle gestoppt werden, wer seine “Vorstrafen” nicht auf der Stelle zahlt, dessen Auto kann sogar beschlagnahmt werden, im schlimmsten Fall kann die Buße auch in einen Gefängnisaufenthalt umgewandelt werden.

    Die Statistik sagt jedoch: Die meisten ausländischen Autofahrer zahlen ihre Strafen in der Regel nicht. Emiliano Bezzon, Kommandant der Römer Stadtpolizei nennt auch Zahlen: “Insgesamt mussten wir 2007 rund eine Million Euro Bußgelder abschreiben”. Fast 13.000 Strafzettel wurden in Rom gegen ausländische Autofahrer ausgestellt – nur 431 bezahlten. Ähnlich anderswo. Von den 2007 in Mailand gebüßten 25.000 Ausländern bezahlte nur jeder Fünfte.

    Ab 2010 soll es kein Entrinnen mehr geben, dann ist der “Euro-Strafzettel” geplant. Bis dahin wollen die EU-Staaten sich auf das einheitliche Verfahren einigen, der Termin zur Einführung wurde zuvor bereits mehrmals verschoben wurde. Ab 2010 also soll der Heimatstaat des Fahrzeughalters nicht nur dessen Adresse rausrücken, sondern auch vollstrecken müssen. Es gibt dann – wie auch bei einem Strafzettel aus Deutschland – wirklich kein Entkommen mehr.

    Darüber hinaus sei daran erinnert, dass bei anderen Urlaubsländern durchaus nicht dieselben Regeln gelten. Mit einigen Ländern (wie z.B. Österreich) bestehen bereits entsprechende Abkommen seit über zehn Jahren. Im Zweifelsfall hilft das Italienforum gern.

    Als Freibrief für falsches Verhalten im Straßenverkehr sollte das (noch) fehlende Abkommen dennoch nicht gesehen werden. Bei vielen Vergehen wird in Italien sofort kassiert, das Auto mit einer Parkkralle versehen oder abgeschleppt. Dann kommt man an einer Cash-Zahlung nicht vorbei.

    Übrigens: Bei sofortiger Begleichung nach Zustellung des ersten Knöllchens gibt es zumeist einen “Rabatt” von bis zu 30%, eine umgehende Zahlung schont also nicht nur die Nerven, sondern auch das Portemonnaie.

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    SWR.de – Strafzettel im Ausland: Bußgelder per Inkasso

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